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   BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54   

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BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54 (https://dejure.org/1955,2850)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1955 - 1 StR 558/54 (https://dejure.org/1955,2850)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1955 - 1 StR 558/54 (https://dejure.org/1955,2850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung eines beurlaubten deutschen Hauptmanns, der am Dorfausgang von Eisenärzt vor einer Flakstellung ein weisses Schild mit rotem Kreuz aufgestellt hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

  • archive.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.06.1960)

    Freispruch Tolsdorff

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Sollte der Angeklagte irrigerweise geglaubt haben, dass die - von ihm richtig erkannte - Sachlage ihn nach § 124 MilStGB zur Erschliessung H.s berechtigte, so läge hierin ein Irrtum über einen (in Wirklichkeit nicht bestehenden) Rechtfertigungsgrund (RMG 18, 217, 218), der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 3, 271, 274, 357, 364 f [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]) nicht als Irrtum über Tatumstände, sondern als Verbotsirrtum gemäss den im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) entwickelten Grundsätzen zu beurteilen wäre.

    Das Schwurgericht kommt demgemäß im Anschluss an die Rechtsgrundsätze des Bundesgerichtshofs zum Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) zur Annahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 MilStGB, weil es den Irrtum des Angeklagten für nicht entschuldbar hält.

    Die Rechtswidrigkeit des "Flaggenbefehls" würde zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden können, wenn er sie erkannte oder im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage des Verbotsirrtums (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) hätte erkennen können.

    Da das Schwurgericht bei seinen Ausführungen zu § 47 MilStGB ohnehin zu Unrecht einen Verbotsirrtum angenommen hat, kommt es nicht darauf an, dass es bei der Strafzumessung insoweit die Möglichkeit einer Schuldminderung (vgl. BGHSt 2, 194, 209 ff) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] unberücksichtigt gelassen hat.

  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Es hat auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herangezogen; zur Ergänzung sei noch auf die Entscheidungen OGHSt 1, 217; 2, 269 und BGH 3 StR 141/51 vom 4. Dezember 1952 sowie BGHSt 2, 234 und BGH 1 StR 212/54 vom 28. Oktober 1954 verwiesen, wobei bemerkt wird, dass die letztgenannte Entscheidung einen Fall betrifft, der sich in Altötting in der Nacht vom 1./2. Mai 1945 ereignete, also fast in der selben Gegend und zu der selben Zeit wie der hier zur Aburteilung stehende.
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Sie wird weiter bestimmte Beweistatsachen anzugeben (BGHSt 1, 29, 31) [BGH 23.01.1951 - 1 StR 37/50] und die Beweismittel genau zu bezeichnen haben.
  • BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51

    Todesurteile und Exekution des Kommandeurs der Düsseldorfer Schutzpolizei,

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Es hat auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herangezogen; zur Ergänzung sei noch auf die Entscheidungen OGHSt 1, 217; 2, 269 und BGH 3 StR 141/51 vom 4. Dezember 1952 sowie BGHSt 2, 234 und BGH 1 StR 212/54 vom 28. Oktober 1954 verwiesen, wobei bemerkt wird, dass die letztgenannte Entscheidung einen Fall betrifft, der sich in Altötting in der Nacht vom 1./2. Mai 1945 ereignete, also fast in der selben Gegend und zu der selben Zeit wie der hier zur Aburteilung stehende.
  • RG, 12.11.1923 - III 844/23

    Wann können Beweisanträge abgelehnt werden, weil sie auf Werturteile

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Sie können daher regelmässig ebensowenig Gegenstand eines Zeugenbeweises sein wie allgemeine Werturteile (vgl. RGSt 57, 412 f).
  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 212/54

    Erschiessung eines Zivilisten, der als Zeichen zur Übergabe des von den

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Es hat auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herangezogen; zur Ergänzung sei noch auf die Entscheidungen OGHSt 1, 217; 2, 269 und BGH 3 StR 141/51 vom 4. Dezember 1952 sowie BGHSt 2, 234 und BGH 1 StR 212/54 vom 28. Oktober 1954 verwiesen, wobei bemerkt wird, dass die letztgenannte Entscheidung einen Fall betrifft, der sich in Altötting in der Nacht vom 1./2. Mai 1945 ereignete, also fast in der selben Gegend und zu der selben Zeit wie der hier zur Aburteilung stehende.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 18.07.1949 - StS 171/48

    Erschiessung eines halbjüdischen Einwohners von Gehrden nach einem Fluchtversuch.

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Soweit aber das Schwurgericht geglaubt hat, die Beweisfrage sei "für die Entscheidung ohne Bedeutung", wäre anzugeben gewesen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen sich das ergibt (vgl. RG JW 1931, 2823 Nr. 44; OGH NJW 1949, 796 Nr. 18; OGHSt 3, 141 f; BGH NJW 1952, 714 Nr. 23).
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Sollte ein Befehl im Sinne des § 47 MilStGB nicht bestanden haben oder nicht zu beweisen, dem Angeklagten aber nicht zu widerlegen sein, dass er an das Vorliegen eines solchen Befehls geglaubt hat, so wäre zu untersuchen, ob das Bild, das der Angeklagte sich von diesem Befehl machte, die Voraussetzungen für die Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 erfüllte; wenn dies zu bejahen wäre, könnte ihn § 47 nicht entlasten (vgl. RMG 13, 180, 184); im andern Falle könnte er in Anwendung des § 59 StGB nicht wegen vorsätzlichen, sondern nur wegen fahrlässigen Handelns bestraft werden, wenn er nämlich aus Fahrlässigkeit nicht erkannt hätte, dass ein Befehl im Sinne des § 47 in Wahrheit nicht bestand (vgl. BGHSt 3, 105, 357, 364).
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Sollte der Angeklagte irrigerweise geglaubt haben, dass die - von ihm richtig erkannte - Sachlage ihn nach § 124 MilStGB zur Erschliessung H.s berechtigte, so läge hierin ein Irrtum über einen (in Wirklichkeit nicht bestehenden) Rechtfertigungsgrund (RMG 18, 217, 218), der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 3, 271, 274, 357, 364 f [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]) nicht als Irrtum über Tatumstände, sondern als Verbotsirrtum gemäss den im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) entwickelten Grundsätzen zu beurteilen wäre.
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
    Hierin liegt ein grundlegender Rechtsfehler: Denn die allgemeinen Grundsätze über den Verbotsirrtum sind im Rahmen des § 47 Abs. 1 Nr. 2 MilStGB nach dem Wortlaut der Vorschrift und der Eigenart der militärischen Befehlsverhältnisse unanwendbar (BGHSt 5, 239, 244) [BGH 19.03.1953 - 3 StR 765/52].
  • BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50

    Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47

  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 414/51

    Vorsätzliche Tötung eines Kriegsgefangenen, der sich beim Arbeitseinsatz nach

  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

  • RG, 10.02.1930 - II 1135/29

    Zur Anwendung der §§ 92, 94 MStGB. 1. Zum Begriff der Dienstsache. 2. Inwieweit

  • LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64

    Treblinka-Prozess

    Ein solcher Befehl lässt dem Empfänger keinen eigenen Spielraum mehr, so dass ihm keine andere Wahl und Entscheidung bleibt und er das Gebotene in Handeln umsetzen muss (vergleiche die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 10.Juni 1955 - 1 StR 558/54 - und vom 22.Januar 1957 - 1 StR 321/56 - ).
  • LG Regensburg, 15.03.1963 - Ks 3/62

    Erschiessung eines Zivilisten zur Vorbeugung gegen den Verrat eines deutschen

    Ein Befehl betraf dann eine Handlung, welche ein allgemeines oder militärisches Verbrechen oder Vergehen bezweckte, wenn er ohne militärisch rechtfertigenden Grund auf eine Verletzung der Rechtsordnung abzielte (vgl. BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 , teilweise abgedruckt bei L/M unter Nr. 3 zu § 47 MilStGB).

    Kenntnis von dem verbrecherischen Zweck des Befehls hat, wer sich über die Umstände, die den Befehl als rechtswidrig erscheinen lassen, und über die daraus von ihm zu ziehenden Folgerungen im klaren ist (BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ).

    Es ist auch anerkannt (BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; in L/M Nr. 3 zu § 47 MilStGB nicht in vollem Wortlaut abgedruckt), dass die militärische Notwendigkeit noch wenige Tage vor dem endgültigen Zusammenbruch eine Erschiessung rechtfertigen konnte und zwar auch dann, wenn Kampfgebiet bereits die Heimat war und die Erschiessung einen inländischen Zivilisten betraf.

    Die übrigen Befehle hingegen werden zwar als rechtswidrig angesehen, doch ist diese Beurteilung beim sogenannten Flaggenbefehl keineswegs eindeutig (s. BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ).

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass § 47 in seinem vollen Umfang anzuwenden ist (vgl. BGH 3 StR 701/53 vom 11.3.1954; 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 3 StR 478/55 vom 26.3.1956).

    Auch der Bundesgerichtshof unterscheidet mit Recht nicht zwischen zwei Befehlsgruppen im Sinne Schwinges, sondern behandelt in ständiger Rechtsprechung Erschiessungs- und Vernichtungsbefehle der hier vorliegenden Art als Befehle in Dienstsachen und wendet auf sie Abs. 1 Nr. 2 an (vgl. insbesondere BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 1 StR 321/56 vom 22.1.1957 ; 5 StR 49/61 vom 9.6.1961; 5 StR 196/61 vom 19.9.1961 ).

    Unter einem Befehl in Dienstsachen im Sinne des § 47 MStGB ist die dienstliche Anordnung eines militärischen Vorgesetzten an einen Untergebenen zu verstehen, die eine genau bestimmte Handlung oder Unterlassung gebietet, wobei notwendig ist, dass sich das Gebot ohne eigene Wahl oder Entscheidung des Untergebenen in ein Handeln umsetzen lässt; ein Befehl in diesem Sinne lässt dem Befehlsempfänger keinen Raum für eigenes Ermessen (vgl. auch BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 5 StR 49/61 vom 9.6.1961).

  • LG Hagen, 20.12.1966 - 11 Ks 1/64

    Sobibor-Prozess

    Diese Befehle regelten den Einsatz der Angeklagten in dem Vernichtungslager - wenn auch auf längere Zeit im voraus - in bestimmter Weise und ordneten in den Folgebefehlen bestimmte Verrichtungen an, so dass den Angeklagten nach dem Inhalt der Anordnungen keine abweichende andere Wahl und Entscheidung blieb und sie das Gebotene in Handeln umsetzen mussten (vgl. BGH 1 StR 558/54, Urteil vom 10.6.1955 ; 1 StR 321/56, Urteil vom 22.1.1957 ).
  • BGH, 09.06.1961 - 5 StR 49/61

    Rechtsmittel

    Nun hat allerdings der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 10. Juni 1955 - 1 StR 558/54 (teilweise abgedruckt in LM MStGB § 47Nr. 3) - einen Befehlsnotstand im Sinne von § 124 MStGB auch für den Fall bejaht, daß das schlechte Beispiel des widersetzlichen Soldaten auf andere Untergebene überzugreifen droht (einen solchen Fall hält die Revision hier für gegeben).

    Der hier einschlägige Absatz III dieses Erlasses, wonach Führer und Unterführer von der Waffe Gebrauch zu machen hatten, wenn die Lage oder die Manneszucht nicht anders wiederhergestellt werden konnte, spricht mit anderen Worten und in Beziehung auf die damalige Kriegslage nur das aus, was § 124 MStGB allgemeiner gefaßt schon enthielt (1 StR 558/54 vom 10. Juni 1955 S. 5).

    Das hat der Bundesgerichtshof für diese beiden Katastrophenbefehle zwar nicht unmittelbar entschieden, diese Ansicht entspricht jedoch den in 1 StR 558/54 aufgestellten allgemeinen Rechtsgrundsätzen.

  • LG Düsseldorf, 21.08.1959 - 8 Ks 1/59

    Erschiessung eines Soldaten, der von einem Kriegsgericht wegen

    Der Bundesgerichtshof (1 StR 558/54 ) hat im gleichen Sinne ausgeführt, dass § 124 MStGB dem Vorgesetzten nur dann ein Notrecht einräumt, wenn der Ungehorsam noch andauert, also der Untergebene auf seine Widersetzlichkeit beharrt oder wenn sein schlechtes Beispiel auf andere überzugreifen droht.

    Ein Befehl in diesem Sinne lässt dem Befehlsempfänger keinen Raum für eigenes Ermessen (BGH 1 StR 558/54 ).

    Auch der Bundesgerichtshof (1 StR 558/54 ) hat seine neue Rechtsprechung unbedenklich auf früher begangene Taten für anwendbar erklärt.

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Die Vorschrift des § 47 MStGB ist auch heute noch auf Taten anwendbar, die zu einer Zeit begangen wurden, als das MStGB noch in Kraft war (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1955 - 1 StR 558/54 ).

    Weiterhin ist erforderlich, dass der Befehl dem Untergebenen ein genau bestimmtes, fest umrissenes Handeln gebietet, ohne die Möglichkeit eigenen Ermessens offen zu lassen, so dass dem Untergebenen nur übrig bleibt, das Gebotene in Handeln umzusetzen, also zu gehorchen, ohne eigene Wahl oder Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1955 - 1 StR 558/54 ; Urteil vom 22.01.1957 - 1 StR 321/56 - und vom 20.03.1967 - 2 StR 441/66 -).

  • LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der

    § 47 MilStGB ist auch heute noch auf Taten anwendbar, die begangen worden sind, als das Militärstrafgesetzbuch noch in Kraft war (BGHSt 5, 239; BGH 1 StR 558/54, Urteil vom 10.6.1955 gegen T. ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH 1 StR 558/54, Urteil vom 10.6.1955 gegen T. - gehört es zum Wesen eines solchen Befehls, dass das Gebot sich ohne weiteres, also ohne dass eine eigene Wahl oder Entscheidung des Untergebenen erforderlich ist, in ein Handeln umsetzen lässt.

  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Ein Befehl in diesem Sinne läßt dem Empfänger keinen Raum für eigenes Ermessen; es bleibt diesem nur übrig, das Gebotene in Handeln umzusetzen, also zu gehorchen, ohne eigene Wahl oder Entscheidung (vgl BGH 1 StR 558/54 vom 10. Juni 1955, LM Nr. 3 zu § 47 MStGB).

    Glaubte er bei Abgabe der Schüsse in Ausführung eines dienstlichen Befehls zu handeln, so wäre für die Frage der Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB zu untersuchen gewesen, ob - in Ermangelung eines wirklichen Befehls - das Bild, das Leingartner sich von dem vermeintlichen Befehl machte, jenen als verbrecherisch im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB erscheinen ließ und ob der Angeklagte dies erkannte; nur dann könnte ihn § 47 MStGB nicht entlasten (RMG 13/180, 184; BGH 1 StR 558/54 vom 10. Juni 1955 S 15, insoweit, in LM Nr. 3 zu § 47 MStGB nicht veröffentlicht).

  • LG Hannover, 14.10.1971 - 2 Ks 3/68

    Tötung von mindestens 3000 Juden, Kommunisten, Zigeunern und Geisteskranken in

    Die Vorschriften des Militärstrafgesetzbuches sind auf die unter ihrem Geltungsbereich begangenen Taten anzuwenden (vgl. BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.55 und 4 StR 32/50 vom 13.2.1951 ), damit also auch auf die Handlungen des Angeklagten Gra., der sich als Angehöriger der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD im Juli 1941 "im besonderen Einsatz" befand.

    Ein Befehl in diesem Sinne liess dem Befehlsempfänger keinen Raum für eigenes Ermessen (vgl. BGH 1 StR 558/54 vom 10.6.55 ).

  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

  • LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61

    Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen

  • LG Hagen, 17.11.1959 - 3 Ks 1/57

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 57/59

    Theodor Tolsdorff

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

  • BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

  • OLG Rostock, 23.03.1995 - II WsRH 35/94

    Mitwirkung an der Ermordung von Zivilisten, KPdSU-Funktionären, Kriegsgefangenen

  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

  • OLG Rostock, 17.02.1995 - II WsRH 10/94

    Verhaftung von Mitgliedern der polnischen Intelligenz. Deportation von mind. 300

  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus

  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55

    Teilnahme eines Schutzhaftlagerführers an der Erhängung von Häftlingen auf dem

  • LG Traunstein, 03.06.1960 - Ks 4/53

    Theodor Tolsdorff

  • LG Hof, 31.07.1969 - Ks 7/68

    Tödliche Misshandlung einer russischen Ärztin. Anordnung flüchtende und

  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

  • LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69

    Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere

  • BGH, 10.03.1960 - 2 StR 622/59

    Erschiessung eines Soldaten, der von einem Kriegsgericht wegen

  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec.

  • LG Weiden/Oberpfalz, 29.05.1956 - Ks 2/55

    Teilnahme eines Standortarztes des KL Flossenbürg an der Tötung von mindestens 40

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